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Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
Optimal und preisgünstig absichern
Die Krankenzusatzversicherung bietet die einfache Möglichkeit, um auch als "Kassenpatient" in den Genuss von Komfortleistungen zu kommen. Das sollten Sie bei Ihrer Entscheidung beachten.
Als Beihilfeberechtigter genießen Sie zahlreiche Vorteile, um sich vergleichs-
weise preisgünstig für den Krankheitsfall abzusichern. Unsere FIN-ASSist-Empfehlungen zeigen auf, wie Sie günstig den für Sie optimalen Schutz gewährleisten und welche Besonderheiten für den Bezug von Beihilfen gelten:
Beihilfe auch im Erziehungsurlaub
Grundsätzlich gilt als beihilfeberechtigt, wer als Beamter oder Richter bzw. als dessen Familienangehöriger Bezüge vom öffentlichen Arbeitgeber erhält. Aus-
nahme bilden Beamte im Erziehungsurlaub: Obwohl sie keine Bezüge erhalten, gilt der Beihilfeanspruch weiterhin.
Leistungsquote beachten
Bei Abschluss der Restkostenversicherung gilt zu beachten, in welcher Höhe der private Versicherer Leistungen erbringt. Zusammen mit den Leistungen der Beihilfe darf der Erstattungsbetrag die Behandlungskosten nicht übersteigen. Ein früher noch möglicher "Krankheitsgewinn" wird damit ausgeschlossen.
Tarifliche Gleichstellung mit Beamten prüfen
In bestimmten Fällen kommen auch Angestellte im öffentlichen Dienst in den Genuss der Beihilfe, soweit dies im Tarifvertrag zugesichert ist. In diesem Fall kann der Abschluss einer Restkosten- sowie Verdienstausfallversicherung
ebenfalls empfehlenswert sein.
Beiträge sparen durch Selbstbehalt
Wer bei den Beitragszahlungen zusätzlich sparen möchte, kann vereinzelt einen Selbstbehalt vereinbaren und somit bis zu einer bestimmten Höhe selbst für Behandlungskosten eintreten. Kommt es zu häufigen Behandlungen, schmilzt der Kostenvorteil jedoch schnell dahin.
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