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Hinterbliebenenvorsorge
Die Leistungen von Risiko- und Kapitallebensversicherung
Die Risikolebensversicherung leistet ausschließlich im Todesfall in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Hat der Vertrag bereits mehr als 3 Jahre bestand, ist sogar die Folge eines Selbstmords durch die Police abgedeckt.
Als gängige Vertragsvarianten gelten:
Lebensversicherungen mit fixer Versicherungssumme
Hier leistet die Police in Höhe der vereinbarten Summe. Familien mit Kindern sollten etwa das Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens des Versicherten einkalkulieren. Ist nur der Partner abzusichern, reicht in der Regel das dreifache Jahresgehalt.
Lebensversicherungen mit fallender Versicherungssumme
Mit steigendem Alter sinkt in der Regel der Absicherungsbedarf, da ein finanzielles Polster aufgebaut wurde und die Kinder ihren Unterhalt selbst bestreiten. Wird eine fallende Versicherungssumme vereinbart, sinken die Prämienzahlungen mit zunehmender Laufzeit.
Restschuldversicherung
Diese Variante dient der Absicherung von Kreditverbindlichkeiten. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung die abzüglich der Tilgung verbliebene Restschuld. Entsprechend der Vertragssumme sinken auch die zu zahlenden Beiträge.
Grundsätzlich lässt sich eine Risikolebensversicherung nachträglich in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. Neben der reinen Absicherung für den Todesfall bietet diese Variante auch die Möglichkeit der Altersvorsorge.
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