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Rüruprente

Dem Prinzip der staatlichen Rente nachgebildet
Mit der Rürup-Rente hat der Gesetzgeber das Prinzip der staatlichen Rente auf eine private Rentenversicherung übertragen. Unterschied: Die von Ihnen eingezahlten Beiträge kommen Ihnen in voller Höhe im Alter zugute, statt direkt Verwendung für aktuelle Rentenzahlungen zu finden.

Die Leistungen:

  • Lebenslange monatliche Leistungsauszahlung ab Erreichen des Renten-alters in Form einer konstanten, dynamischen oder teildynamischen Rente (je nach Vertragsvereinbarung)

  • Wegfall des Verlustrisikos durch garantierte Nominalwerterhaltung der "Rürupzertifizierten" Produkte

  • Unpfändbarkeit der Leistungen, z.B. beim Bezug von Arbeitslosengeld II

  • Garantierte Option zur Beitragsfreistellung
  • Kündigungsrecht bei Übertragung in ein anderes staatlich gefördertes Produkt



  • Haben wir Ihr Interesse geweckt?

    Nennen Sie uns ein paar wenige Eckdaten und wir nennen Ihnen die für Sie passende Lösung. Kostenlos und unverbindlich.

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