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Private Pflegeversicherung
Wenn fremde Hilfe benötigt wird
Die Pflegekosten steigen stetig und mit einer immer höheren Lebenserwartung auch die Anzahl der Personen, die eine entsprechende Hilfe im Alter benötigen. Da heute nur noch selten mehrere Generationen unter einem Dach leben, ist die Pflege innerhalb der Familie selten möglich. Um hier vorzubeugen, hat der Gesetzgeber bereits 1995 die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Sie erstattet, abhängig von der Pflegebedürftigkeit zumindest einen Teil der Pflegekosten.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse schließen Sie auch eine Pflegepflichtversicherung beim gleichen Leistungsträger ab. Ausnahme: freiwillig gesetzlich Versicherte. Sie haben die Wahl, ob sie eine private Pflegeversicherung der gesetzlichen vorziehen.
Auch für privat Krankenversicherte besteht Versicherungspflicht. Allerdings bleibt ihnen die Wahl verwährt. Sie müssen grundsätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen. Nach einer Gesundheitsprüfung haben die privaten Träger die Möglichkeit, Risikozuschläge zu erheben. Der Preis-
gestaltung hat der Gesetzgeber nach oben hin jedoch eine Grenze gesetzt.
Wer für den Pflegefall eine menschenwürdige Betreuung absichern will, welche über die staatlich garantierten Leistungen hinausgeht, schließt zusätzlich einen Vertrag über eine Pflegerente ab oder wählt eine Pflegezusatzversicherung.
Schützen Sie Ihr Erspartes
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und die Zahl der pflegebedürftigen Menschen nimmt beständig zu. Dies hat auch der Gesetzgeber (wenn auch spät) erkannt und 1995 die Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Gestaffelt nach Pflegestufen, leistet sie in Höhe eines festgelegten monat-
lichen Betrags entsprechend der festgestellten Pflegestufe.
Schon heute reicht die staatliche Absicherung meist nur zur Abdeckung eines Grundbedarfs. Denn: die Kosten einer häuslichen oder stationären Pflege werden nur zum Teil abgedeckt. Wer die gewohnte Lebensqualität auch im Pflegefall bewahren will, muss meist das eigene Ersparte angreifen. Reicht das eigene Vermögen nicht zur Abdeckung der Pflegekosten, kann der Staat auch Familienangehörige zur Kasse bitten.
Gewohnte Lebensqualität auch im Pflegefall
Die Pflegerente schließt die Lücke zwischen der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem tatsächlichen Finanzbedarf im Pflegefall. In der Regel geschieht dies in Form einer lebenslangen Altersrente, die ausgezahlt wird, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Als Grundlage werden entweder die staatlich definierten Pflegestufen oder aber individuelle Pflegeklassen herangezogen. Alternativ kann oft auch die Auszahlung einer festen Versicherungssumme vereinbart werden, für den Fall, dass Sie das angesparte Geld für dringendere finanzielle Verpflichtungen nutzen wollen oder müssen.
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