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Unfallversicherung

Ich bin doch gesetzlich versichert...
Bei Folgen eines Arbeitsunfalls tritt in der Regel die gesetzliche Unfallver-
sicherung auf den Plan. Als Arbeitnehmer genießen Sie daher bereits einen Schutz für dessen Beiträge der Arbeitgeber aufkommt. Was jedoch, wenn Sie durch einen Unfall in Ihrer Freizeit ein Handicap erleiden? Denn: nur 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz.

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Unfallversicherung grundsätzlich dann, wenn in Folge eines Unfalls ein "dauerhafter geistiger oder körperlicher Schaden" eintritt - unabhängig davon, ob damit eine Berufsun-
fähigkeit einhergeht. Der Grad der durch den Unfall eintretenden Invalidität entscheidet über die Höhe der Versicherungsleistung, die als einmaliger Betrag an den Versicherten ausgezahlt wird. Hat der Unfall den Verlust der Arbeitskraft zur Folge, wird zusätzlich oder alternativ eine Rente ausgezahlt.

Wer sich versichern sollte
Vor allem für Personen, die nicht den Schutz einer Berufsunfähigkeits-
versicherung nutzen können, ist die Unfallversicherung eine sinnvolle und dringend zu empfehlende Alternative. Hierzu zählen:

• Kinder
• Schüler
• Studenten und Auszubildende
• Selbständige
• Hausfrauen und -männer
• Rentner
• Erwerbstätige, mit Vorerkrankungen


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